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   VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9   

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https://dejure.org/2019,12745
VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9 (https://dejure.org/2019,12745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2019 - 11 CS 19.9 (https://dejure.org/2019,12745)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2019 - 11 CS 19.9 (https://dejure.org/2019,12745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 7, § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
    Notwendiger Vortrag bei behaupteter Verabreichung eines Betäubungsmittels durch Dritte

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Ecstasy bei Behauptung der unwissentlichen Verabreichung durch Dritte

  • rewis.io

    Notwendiger Vortrag bei behaupteter Verabreichung eines Betäubungsmittels durch Dritte

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - unbewusste Einnahme von Amphetamin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Ecstasy; Behauptung der unwissentlichen Verabreichung durch Dritte

  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter dem Einfluss von Ecstasy bei Behauptung der unwissentlichen Verabreichung durch Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Kokainkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittel beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 13.2.2019 a.a.O. m.w.N.) und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Ecstasy wird üblicherweise in Form von Tabletten konsumiert, die zwischen 50 mg und 200 mg reinem Wirkstoff enthalten (vgl. VGH BW, B.v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - ZfSch 2005, 158 = juris Rn. 8; Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen im Straßenverkehr, 3. Aufl. 2016, § 3 Rn. 66; Nemecek, Amphetamin- und Amphetaminderivat-Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr, Diss. 2008, S. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2003 - 19 B 186/03

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Ferner ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei offenem Verfahrensausgang im Hinblick auf beachtliche Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Leben im Straßenverkehr im Rahmen der Interessenabwägung höher bewertet hat als sein privates Interesse an der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 12; B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Bbg., B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 25.3.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 42 f. m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 11 CS 11.1427

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Sofortvollzug der Ablieferungsverpflichtung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Ferner ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei offenem Verfahrensausgang im Hinblick auf beachtliche Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Leben im Straßenverkehr im Rahmen der Interessenabwägung höher bewertet hat als sein privates Interesse an der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 12; B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Bbg., B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 25.3.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 42 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2013 - 16 B 1378/12

    Ordnungsverfügung wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und Führen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.01.2016 - 11 CS 15.2403

    Erforderlichkeit eines glaubhaften Sachverhalts als Einlassung gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 12.02.2016 - 1 LA 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen harter Drogen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt jedoch nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (BayVGH, B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 19.1.2016 - 11 CS 15.2403 - ZfSch 2016, 175 = juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 6.3.2013 - 16 B 1378/12 - juris Rn. 4; B.v. 22.3.2012 - 16 B 231/12 - juris Rn. 6 f.; OVG RhPf, B.v. 25.1.2012 - 10 B 11430/11 - juris Rn. 3 jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2018 - 1 S 101.18

    Fahren unter erhöhtem THC-Carbonsäurewert; Zeitpunkt des Beginns der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9
    Ferner ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei offenem Verfahrensausgang im Hinblick auf beachtliche Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Leben im Straßenverkehr im Rahmen der Interessenabwägung höher bewertet hat als sein privates Interesse an der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 12; B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Bbg., B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 25.3.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 42 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 11 CS 18.2333

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

  • VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 1 S 20.755

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen und Geltendmachung

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 12; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris Rn. 11; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 16).

    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbewusste Einnahme stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung aber eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Auch sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derartige Behauptungen nur dann beachtlich, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 14.05.2020 - B 1 S 20.384

    Unbewusster Betäubungsmittelkonsum

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 12; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris Rn. 11; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 16).

    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbemerkte Verabreichung von Betäubungsmitteln durch Dritte und daher deren unbewusste Einnahme stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Auch sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derartige Behauptungen nur dann beachtlich, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 24.08.2021 - B 1 S 21.907

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis, Gebrauch zu

    Die vom Antragsteller geltend gemachte unbewusste Einnahme stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung aber eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Auch sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derartige Behauptungen nur dann beachtlich, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12).

  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.06.2021, a.a.O. und vom 02.09.2021 - 1 B 196/21 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2007 - 1 M 219/06 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 31.05.2007 - 11 C 06.2695 - und vom 29.04.2019 - 11 CS 19.9 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012 - 10 B 11430/11 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 B 231/12 - OVG Bremen, Beschluss vom 12.02.2016 - 1 LA 261/15 -, alle juris.

    Beschluss der Kammer vom 12.12.2018 - 5 L 2027/18 ,- juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18.02.2008 - 16 B 2113/07 - und vom 22.03.2012, a.a.O., juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.01.2012, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.10.2011 - 1 M 19/11 -, NJW 2012, 548; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.12.2007 - 11 CS 07.2905 -, juris und vom 29.04.2019, a.a.O..

    Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 11 ZB 18.2577 -, juris und vom 29.04.2019, a.a.O..

  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

    Die unbewusste Einnahme stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung aber eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Auch sind nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derartige Behauptungen nur dann beachtlich, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18; B.v. 31.5.2012 - 11 CS 12.807 - juris Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 16.02.2023 - B 1 S 23.56

    Methamphetamin, Fahreignung, Medizinischpsychologisches Gutachten, Verunreinigtes

    Die unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung aber eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 1 K 22.81

    Einmaliger Konsum harter Drogen schließt im Regelfall die Fahreignung aus,

    Zwar setzt die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris Rn. 19).*Die unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung aber eine seltene Ausnahme dar (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13 m.w.N).

    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss daher einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt darlegen, der einen solchen Geschehensablauf als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 30.12.2020 - B 1 S 20.1308

    Entziehung der Fahrerlaubnis ohne willentlichen Konsumakt von Drogen

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 12; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris Rn. 11; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 16).

    Daher muss, wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13; B.v. 13.2.2019 - 11 ZB 18.2577 - juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 11 CS 19.308

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Metamphetaminkonsums

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk zugänglich zu machen, ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. BayVGH, a.a.O.; B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 26.01.2021 - B 1 S 20.1368

    Diagnostizierte Cannabisabhängigkeit, Feststehende Nichteignung, Diagnose eines

    Dementsprechend ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits gerechtfertigt, wenn einmalig harte Drogen im Körper des Fahrerlaubnisinhabers und damit deren Einnahme nachgewiesen worden sind oder wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Substanzen eingeräumt hat (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2019 - 11 CS 19.9 - juris Rn. 12; B.v. 26.3.2019 - 11 CS 18.2333 - juris Rn. 11; B.v. 25.11.2014 - 11 ZB 14.1040 - juris Rn. 11; B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 05.11.2020 - B 1 S 20.1001

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer Haaranalyse zur Beantwortung

  • VG Bayreuth, 10.06.2020 - B 1 S 20.438

    Entzug der Fahrerlaubnis: Konsum harter Drogen

  • VG Bayreuth, 27.05.2020 - B 1 S 20.437

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums synthetischer Cannabinoide

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